Strahlenschutz
Die Fortbildungspflicht beim Umgang mit ionisierenden Strahlen betrifft seit 01. Januar 2018 auch alle, die solche Untersuchungen lediglich anordnen. Damit sind praktisch alle Hausärzte verpflichtet, bis Ende 2022 eine Fortbildung zu absolvieren. Die Fortbildung umfasst mindestens 4 Lektionen (MPA: 8) und muss alle 5 Jahre wiederholt und dokumentiert werden.
Als Spital verfügen wir über eigene und externe Expertinnen und Experten. So können wir Ärztinnen, Ärzten und Medizinischen Praxisassistentinnen ein umfassendes Paket an Strahlenschutz-Dienstleistungen anbieten.