Lohnzulagen
Zulagen für Wochenend- und Feiertagsarbeit
Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen zwischen 06.00 und 20.00 Uhr beträgt die Zulage CHF 9.00 pro Stunde.
Zulagen für Nachtarbeit
Die Zulage für die Nachtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr beträgt CHF 9.00 pro Stunde sowie eine Zeitgutschrift von von 20 %, respektive 30 % für nicht universitäre Gesundheitsberufe, auf der geleisteten Arbeitszeit. Ab der Gehaltsklasse 19 beträgt die Zeitgutschrift 10 % gemäss GAV.
Die Zulagen werden auch in den Ferien in Form einer pauschalen Entschädigung von 10.5 % auf Wochenend-, Nacht- und Pikettzulagen entrichtet.