Maskentragpflicht im Spital
Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen müssen eine Hygienemaske in allen Patienten- und Sprechzimmern sowie in den Warteräumen tragen.
Für ambulante Patientinnen und Patienten gilt eine Maskentragpflicht in den Warteräumen, Behandlungs- und Sprechzimmern. Stationäre Patientinnen und Patienten haben eine Maske zu tragen, sobald sie im Zimmer den eigenen Bettenbereich verlassen, ebenso wie auf der Abteilung und in allen Diagnostik- und Behandlungsräumen.