Ab Samstag, dem 31. Oktober 2020, gilt die neue Regelung «eine Besuchsperson pro Patient pro Aufenthalt».

Jede Patientin/jeder Patient darf beim Eintritt eine nahestehende Person (älter als 18 Jahre) als Besucherin/Besucher registrieren lassen.
Für alle registrierten Besucherinnen und Besucher gelten zudem folgende Regeln:
- Die Besuchsperson muss sich vor jedem Besuch beim Empfangspersonal anmelden.
- Besuchspersonen tragen während des Besuchs permanent eine chirurgische Maske und desinfizieren sich beim Eintreten ins Patientenzimmer und beim Verlassen desselben die Hände.
- Besuchspersonen müssen den Mindestabstand von 1.5-Metern zu anderen Patienten im selben Zimmer einhalten.
- Treffen und Gespräche mit Drittpersonen in den Spitalräumlichkeiten sind zu unterlassen.
- Besuche von Personen mit Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen, Atemnot), Fieber, Fiebergefühl oder neu aufgetretenen Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns sind strikte untersagt.
- Bei COVID-19-Patienten und COVID-19-Verdachtsfällen wird in Absprache mit der Ärztin/dem Arzt eine individuelle Besuchregelung definiert.